Die Definition im Gesetz
Nach § 84 Absatz 1 HGB ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Im Energievertrieb heißt das: Du vermittelst Strom- und Gasverträge für ein Unternehmen, bist dabei aber nicht dessen Angestellter.
Was selbstständig bedeutet
Selbstständig ist laut Gesetz, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Im Alltag zeigt sich das an diesen Punkten:
- Du entscheidest, wann und wie viel du arbeitest
- Du planst deine Wege und Gespräche selbst
- Du meldest ein eigenes Gewerbe an
- Du wirst nach Ergebnis vergütet, in der Regel über Provision
Warum das für dich wichtig ist
Als Selbstständiger kümmerst du dich selbst um Steuern und deine Absicherung. Dafür gewinnst du Freiheit bei der Einteilung deiner Zeit. Welche Pflichten beide Seiten haben, regeln unter anderem die §§ 86 und 86a HGB.
