Ratgeber · FE ENERGY

Handelsvertreter nach § 84 HGB einfach erklärt

Was das Handelsgesetzbuch unter einem Handelsvertreter versteht und was Selbstständigkeit im Vertrieb konkret heißt.

Lesezeit 3 Min. Stand September 2026

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Die Definition im Gesetz

Nach § 84 Absatz 1 HGB ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Im Energievertrieb heißt das: Du vermittelst Strom- und Gasverträge für ein Unternehmen, bist dabei aber nicht dessen Angestellter.

Was selbstständig bedeutet

Selbstständig ist laut Gesetz, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Im Alltag zeigt sich das an diesen Punkten:

  • Du entscheidest, wann und wie viel du arbeitest
  • Du planst deine Wege und Gespräche selbst
  • Du meldest ein eigenes Gewerbe an
  • Du wirst nach Ergebnis vergütet, in der Regel über Provision

Warum das für dich wichtig ist

Als Selbstständiger kümmerst du dich selbst um Steuern und deine Absicherung. Dafür gewinnst du Freiheit bei der Einteilung deiner Zeit. Welche Pflichten beide Seiten haben, regeln unter anderem die §§ 86 und 86a HGB.

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Weiterlesen bei der Quelle: § 84 HGB · § 86 HGB

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

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