Die Versorgung läuft weiter
Eine häufige Sorge ist, dass beim Wechsel der Strom ausfällt. Das passiert nicht. Die Leitungen und der Zähler bleiben, es ändert sich nur der Vertragspartner.
Beim Strom gilt seit dem 6. Juni 2025: Der technische Wechsel zum neuen Lieferanten dauert höchstens 24 Stunden und ist an jedem Werktag möglich. Grundlage ist § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes. Für Gas gelten eigene Abläufe, den aktuellen Stand nennt die Bundesnetzagentur. Die Kündigungsfrist des alten Vertrags gilt in jedem Fall weiter.
Kündigungsfristen
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei Sonderverträgen stehen die Fristen im jeweiligen Vertrag. Oft übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten.
Was im Gespräch zählt
- Den heutigen Vertrag und die Laufzeit erfragen
- Preise, Grundgebühr und Laufzeit des neuen Tarifs offen nennen
- Auf das Widerrufsrecht hinweisen
- Fragen beantworten, die Entscheidung liegt beim Haushalt
