Ratgeber · FE ENERGY

Strom- und Gasanbieter wechseln: was Haushalte wissen wollen

Die häufigsten Fragen von Haushalten zum Anbieterwechsel und wie du sie im Gespräch sachlich beantwortest.

Lesezeit 3 Min. Stand September 2026

KI-generiertes Bild

Die Versorgung läuft weiter

Eine häufige Sorge ist, dass beim Wechsel der Strom ausfällt. Das passiert nicht. Die Leitungen und der Zähler bleiben, es ändert sich nur der Vertragspartner.

Beim Strom gilt seit dem 6. Juni 2025: Der technische Wechsel zum neuen Lieferanten dauert höchstens 24 Stunden und ist an jedem Werktag möglich. Grundlage ist § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes. Für Gas gelten eigene Abläufe, den aktuellen Stand nennt die Bundesnetzagentur. Die Kündigungsfrist des alten Vertrags gilt in jedem Fall weiter.

Kündigungsfristen

In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei Sonderverträgen stehen die Fristen im jeweiligen Vertrag. Oft übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten.

Was im Gespräch zählt

  • Den heutigen Vertrag und die Laufzeit erfragen
  • Preise, Grundgebühr und Laufzeit des neuen Tarifs offen nennen
  • Auf das Widerrufsrecht hinweisen
  • Fragen beantworten, die Entscheidung liegt beim Haushalt

Selbstständig im Energievertrieb starten

Du willst die Arbeit selbst kennenlernen? Wir suchen selbstständige Partner in 82 Städten, Quereinstieg ist möglich.

Weiterlesen bei der Quelle: Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel · § 20a EnWG

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

Weitere Ratgeber