Ratgeber · FE ENERGY

Gewerbe anmelden: was du vor dem Start brauchst

Welche Anmeldung ein selbstständiger Vertriebspartner vor dem Start braucht und wie du vorgehst.

Lesezeit 2 Min. Stand September 2026

KI-generiertes Bild

Die Gewerbeanmeldung

Wer ein Gewerbe beginnt, muss das nach § 14 Gewerbeordnung der zuständigen Behörde anzeigen, und zwar mit Beginn der Tätigkeit. Zuständig ist das Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde.

Viele Gemeinden bieten die Anmeldung inzwischen online an. Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest.

So gehst du vor

  • Beim Gewerbeamt nachfragen, welche Unterlagen es für die Anmeldung braucht
  • Die Anmeldung rechtzeitig vor dem Start erledigen
  • Bei Fragen zu deinem Fall die Behörde oder einen Berater fragen

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Weiterlesen bei der Quelle: § 14 GewO

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

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