Die Gewerbeanmeldung
Wer ein Gewerbe beginnt, muss das nach § 14 Gewerbeordnung der zuständigen Behörde anzeigen, und zwar mit Beginn der Tätigkeit. Zuständig ist das Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde.
Viele Gemeinden bieten die Anmeldung inzwischen online an. Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest.
So gehst du vor
- Beim Gewerbeamt nachfragen, welche Unterlagen es für die Anmeldung braucht
- Die Anmeldung rechtzeitig vor dem Start erledigen
- Bei Fragen zu deinem Fall die Behörde oder einen Berater fragen
