Strom und Gas verkaufen in 2 Sätzen
Beim Verkauf von Strom und Gas vermittelst du Lieferverträge von Energieversorgern an Haushalte. Du vergleichst den heutigen Vertrag mit dem Angebot und nimmst den Auftrag auf, wenn der Wechsel für den Haushalt passt.
Was du im Gespräch sagst, steht im Ratgeber Vertriebspartner für Strom und Gas werden. Hier geht es um alles drumherum: Unterlagen, Erlaubnis und Auftrag.
Was du an der Tür dabeihast
- Deinen Ausweis
- Die schriftliche Beauftragung des Unternehmens, für das du unterwegs bist
- Deine Reisegewerbekarte, die du nach § 60c GewO bei dir führst und auf Verlangen vorzeigst
- Die Unterlagen des Versorgers mit Arbeitspreis, Grundpreis und Laufzeit
- Die Widerrufsbelehrung mit Formular für den Haushalt
Warum du eine Reisegewerbekarte brauchst
Wer ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung Bestellungen auf Leistungen aufsucht, betreibt nach § 55 GewO ein Reisegewerbe und braucht dafür eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte. Im Strom und Gas Vertrieb an der Tür ist das der Fall, weil du dort Verträge aufnimmst.
Die Karte beantragst du bei der zuständigen Behörde deiner Gemeinde, sie sagt dir auch, welche Unterlagen sie braucht. Dazu kommt die Gewerbeanmeldung, mehr im Ratgeber Gewerbe anmelden.
Wie ein Auftrag entsteht
- Im ersten Satz nennst du deinen Namen, die Firma und dass es um Strom- und Gasverträge geht
- Du fragst nach dem heutigen Anbieter, dem Tarif und dem Verbrauch
- Du nennst Arbeitspreis, Grundpreis und Laufzeit des neuen Tarifs offen
- Zählernummer und Vertragsdaten nimmst du erst auf, wenn der Haushalt dem Wechsel zugestimmt hat
- Den Vertrag hältst du in Textform fest, so verlangt es § 41b EnWG
- Vor der Unterschrift erklärst du das Widerrufsrecht und händigst Belehrung und Formular aus, danach bleibt eine Kopie des Auftrags beim Haushalt
Nach dem Auftrag
Der Haushalt kann den Vertrag nach § 355 BGB innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Versorger prüft den Auftrag und kümmert sich um den Wechsel. Leitungen und Zähler bleiben, wie sie sind, es ändert sich nur der Vertragspartner.
Fragen von Haushalten zum Wechsel beantwortet der Ratgeber Strom- und Gasanbieter wechseln.
Energievertrieb mit Respekt
Im Energievertrieb gilt: Wer kein Interesse hat oder dich bittet zu gehen, bekommt ein freundliches Danke, und du gehst. Ein Aufkleber gilt als Zeichen, dass kein Besuch erwünscht ist. Dort klingelst du nicht. Damit bleibt dein Ruf in der Straße gut.
Jobs im Energievertrieb: so startest du
Jobs im Energievertrieb bei FE Energy sind selbstständig nach § 84 HGB, vergütet über Provision für jeden vermittelten und ausgeführten Vertrag. Ein Einstieg ohne Ausbildung ist möglich. Wir bieten Starterseminare, Mitfahrten, Teamcalls und weiteren Support an.
Die Stellen in 82 Städten stehen unter Offene Stellen. Bewerben geht in rund 60 Sekunden: Jetzt bewerben.
Häufige Fragen
Wie läuft der Vertrieb von Strom und Gas ab?
Du sprichst Haushalte an, vergleichst ihren heutigen Vertrag mit dem Angebot und nimmst bei Interesse den Auftrag in Textform auf. Den Liefervertrag schließt der Haushalt mit dem Versorger.
Brauche ich zum Strom und Gas verkaufen eine Reisegewerbekarte?
Ja, wenn du an der Tür ohne vorhergehende Bestellung Verträge aufnimmst. Das regelt § 55 GewO.
Wie lange kann der Kunde widerrufen?
In der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss, nach § 355 BGB.
Brauche ich Vorwissen über Energie?
Ein Einstieg ohne Ausbildung ist möglich. Tarife und Gespräch lernst du in der Einarbeitung.
Wie arbeite ich als Vertriebspartner Strom und Gas?
Selbstständig als Handelsvertreter nach § 84 HGB, mit eigenem Gewerbe und Provision für jeden vermittelten und ausgeführten Vertrag.
Wo gibt es Jobs im Energievertrieb?
FE Energy sucht in 82 Städten. Die Liste steht unter Offene Stellen.
