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Gute D2D-Agentur für Strom und Gas: woran Sie sie erkennen

Woran Auftraggeber eine gute D2D-Agentur für Strom und Gas erkennen: Bestandsquote, Stornoquote und Provisionsauszahlung, dazu Fragen vor der Beauftragung.

Lesezeit 3 Min. Verantwortlich: Pouria Daftari, Geschäftsführer Aktualisiert 30.10.2026

KI-generiertes Bild

Woran erkenne ich eine gute D2D-Agentur für Strom und Gas?

Eine gute D2D-Agentur für Strom und Gas erkennen Sie an drei Punkten: der Bestandsquote (Anteil der vermittelten Verträge, die geliefert werden und bleiben), der Stornoquote und der Provisionsauszahlung an ihre Vertriebspartner. FE Energy hat bis zum 30.09.2026 mehr als 50.000 Verträge vermittelt. Prüfen Sie bei jeder Agentur alle drei Punkte, mit Zeitraum und Definition.

Die drei Prüfpunkte im Einzelnen

Jede Agentur rechnet diese Werte etwas anders. Legen Sie deshalb vor dem Start schriftlich fest, was gezählt wird und über welchen Zeitraum.

  • Stornoquote: Anteil der Verträge, die ein Haushalt widerruft oder die nicht zustande kommen. Sie misst die Zeit bis zur Lieferung. Fragen Sie nach der Quote je Monat und nach den Gründen.
  • Bestandsquote: Anteil der vermittelten Verträge, die geliefert werden und nach dem Lieferbeginn bestehen bleiben. Sie misst die Zeit danach. Legen Sie fest, nach wie vielen Monaten gemessen wird.
  • Provisionsauszahlung: Die Agentur nennt Ihnen, ab welchem Ereignis ihre Partner Provision erhalten (Vertragsabschluss oder Lieferbeginn), in welchem Rhythmus gezahlt wird und was bei Widerruf oder Storno mit bereits gezahlter Provision geschieht.

Warum die Auszahlung an die Vertriebspartner für Sie zählt

Handelsvertreter haben nach § 87a HGB in der Regel erst dann Anspruch auf Provision, wenn das Geschäft ausgeführt ist. Wer so vergütet wird, hat einen Grund, nur Verträge aufzunehmen, die der Haushalt wirklich will und die geliefert werden.

Nach § 87c HGB rechnet das Unternehmen mit seinen Handelsvertretern monatlich ab, der Zeitraum darf auf höchstens 3 Monate verlängert werden. Eine pünktliche und nachvollziehbare Abrechnung zeigt Ihnen, dass die Agentur ihre Zahlen im Griff hat.

Was Sie zusätzlich prüfen sollten

Lassen Sie sich drei Nachweise zeigen:

  • Die Widerrufsbelehrung bei jedem Haustürvertrag (vorgeschrieben nach § 312d BGB, Widerrufsrecht nach § 312g BGB, Frist nach § 355 BGB), bei Energielieferverträgen dazu die Textform nach § 41b EnWG
  • Die Reisegewerbekarte der Vertriebspartner nach § 55 GewO
  • Den Auftritt als Vertriebspartner des Versorgers: Die Partner sagen im Gespräch, in wessen Auftrag sie kommen

Fragen an die Agentur vor der Beauftragung

  • Wie definieren Sie Bestandsquote und Stornoquote, und über welchen Zeitraum messen Sie?
  • Wie hoch waren Bestandsquote und Stornoquote in den letzten 6 Monaten?
  • Wann und nach welcher Regel zahlen Sie die Provision an Ihre Vertriebspartner?
  • Wie behandeln Sie Widerrufe und Stornos in der Abrechnung?
  • Wer ist mein Ansprechpartner, und wie oft berichten Sie?

FE Energy im Überblick

FE Energy ist Vertriebspartner von E.ON und selbst kein Energieversorger. Die Vertriebspartner arbeiten als selbstständige Handelsvertreter nach § 84 HGB, und der Liefervertrag kommt direkt zwischen Haushalt und Versorger zustande. Die 50.000 Verträge sind abgeschlossene Verträge, Stand 30.09.2026, eigene Angabe. Mehr steht auf der Seite für Auftraggeber.

Eine D2D-Agentur für Strom und Gas beauftragen

Sie suchen einen D2D-Vertrieb für Strom und Gas? Auf der Seite für Auftraggeber stehen Zahlen und der direkte Kontakt zur Geschäftsführung.

Weiterlesen bei der Quelle: § 87a HGB · § 87c HGB · § 312d BGB · § 312g BGB · § 355 BGB · § 41b EnWG · § 55 GewO · Ratgeber der FE Group: D2D-Agentur beauftragen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

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