Das Prinzip
Handelsvertreter werden in der Regel über Provision vergütet. Nach § 87 HGB steht ihnen eine Provision für Geschäfte zu, die auf ihre Tätigkeit zurückgehen. Der Anspruch entsteht nach § 87a HGB in der Regel erst, wenn das Geschäft ausgeführt ist.
Die Höhe, die Auszahlung und die Bedingungen legt der Vertrag zwischen dir und dem Unternehmen fest.
Worauf du im Vertrag achtest
- Für welche Geschäfte gibt es Provision und in welcher Höhe
- Wann wird abgerechnet und ausgezahlt
- Was passiert, wenn ein Kunde widerruft oder storniert
- Welche Kosten du selbst trägst
Steuern nicht vergessen
Provisionen sind Einnahmen aus deinem Gewerbe. Du versteuerst sie selbst, und je nach Umsatz fällt Umsatzsteuer an. Einen Überblick gibt der Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung, im Einzelfall hilft ein Steuerberater.
